Mutterschaftsvorsorge

Mit der Schwangerschaft beginnt ein ganz neues Leben – nicht nur für Ihr Baby. 

"Auch für Sie verändert sich vieles. Wir begleiteten Sie von der ersten Schwangerschaftsuntersuchung bis zur Geburt und sind bei allen Fragen für Sie da."

In Deutschland sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft seit langem gesetzlich (Mutterschutzgesetz - MuSchG) geregelt  und sollen dafür sorgen, dass es Ihnen als werdender Mutter gut geht und sich Ihr Kind normal entwickeln kann. Es ist daher wichtig, dass Sie die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, denn nur dann können eventuelle Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf rechtzeitig bemerkt werden.

So umfasst die Mutterschaftsvorsorge beispielsweise den Schwangerschaftstest,

"Ab dem ersten Tag Ihrer Periode läuft die Zeit. 280 Tage bis zum rechnerischen Geburtstermin. Ab jetzt leben Sie in Schwangerschaftswochen – oder in Schwangerschaftsdritteln (Trimenons), von denen jedes seine ganz eigenen Merkmale hat, mit unterschiedlichen Meilensteinen für Sie und Ihr ungeborenes Kind."

Während der gesamten Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die erste erfolgt zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche (SSW), die zweite zwischen der 19. und der 22. SSW und die letzte zwischen der 29. und der 32. SSW.

Neben den drei Basisuntersuchungen gibt es spezielle Ultraschall-Untersuchungen, zum Beispiel die Doppler-, Organ- oder sogenannte Feinultraschall-Diagnostik. Sie werden durchgeführt, wenn ein Verdacht auf Entwicklungsstörungen des Kindes, eine drohende Mangelversorgung oder ein Verdacht auf Funktionsstörungen von kindlichen Organen besteht. 

Ab der 28. Schwangerschaftswoche erfolgt während der Vorsorgeuntersuchungen nun auch die CTG-Kontrolle. CTG steht für Cardiotokogramm - mit ihm werden die kindlichen Herztöne und später auch die Wehen aufgezeichnet. 

Ihren persönlichen Schwangerschaftskalender erhalten Sie hier.

nach Informationen der Frauenärzte im Netz: https://schwanger-mit-dir.de