Neues aus der Praxis

Gesetzlicher Mutterschutz nach einer Fehlgeburt | Medizin

Ab dem 01. Juni 2025 haben Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, Anspruch auf eine gestaffelte Mutterschutzfrist.

Der gesetzliche Mutterschutz nach einer Fehlgeburt wurde in Deutschland kürzlich erweitert, um betroffene Frauen besser zu unterstützen. Ab dem 01. Juni 2025 haben Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, Anspruch auf eine gestaffelte Mutterschutzfrist.

Die neuen Regelungen sehen vor:

  • Zwei Wochen Schutzfrist bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Sechs Wochen Schutzfrist ab der 17. Schwangerschaftswoche
  • Acht Wochen Schutzfrist ab der 20. Schwangerschaftswoche

Diese Schutzfristen sollen den betroffenen Frauen Zeit geben, sich sowohl körperlich als auch emotional zu erholen. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein, und der Mutterschutz dient dazu, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Frauen in dieser schwierigen Zeit zu schützen.

Darüber hinaus gilt ein besonderer Kündigungsschutz nach der 12. Schwangerschaftswoche, um sicherzustellen, dass Frauen in dieser sensiblen Phase nicht zusätzlich durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes belastet werden.